Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

Beitragsordnung gemäß § 7 der Vereinssatzung

  1. Der monatliche Beitrag beträgt 1,– Euro.
  2. Die Beiträge sind jährlich bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres für das ganze Jahr zu entrichten.
  3. Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages (12,– Euro) erhoben, sie ist im Voraus zu bezahlen.
  4. Fördermitglieder können den Verein mit mindestens 5,– Euro monatlich unterstützen.
  5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  6. Freiwillig höhere Beiträge oder Spenden sind willkommen.
  7. Das Lastschriftverfahren ist nach Möglichkeit vorzuziehen.
  8. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Mildtätigkeit) werden auf Wunsch Quittungen erstellt.

 

Kassel, den 15.02.2014

 

Die Mitgliederversammlung