Beitragsordnung
Beitragsordnung gemäß § 7 der Vereinssatzung
- Der monatliche Beitrag beträgt 1,– Euro.
- Die Beiträge sind jährlich bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres für das ganze Jahr zu entrichten.
- Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages (12,– Euro) erhoben, sie ist im Voraus zu bezahlen.
- Fördermitglieder können den Verein mit mindestens 5,– Euro monatlich unterstützen.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Freiwillig höhere Beiträge oder Spenden sind willkommen.
- Das Lastschriftverfahren ist nach Möglichkeit vorzuziehen.
- Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Mildtätigkeit) werden auf Wunsch Quittungen erstellt.
Kassel, den 15.02.2014
Die Mitgliederversammlung